Was bedeutet eine Schadensregulierung nach dem Unfall beim Autohaus für den Geschädigten?
Im Jahr 2020 gab es laut Statista in Deutschland 2.245.078 Straßenverkehrsunfälle. Dabei geht es zumeist um Blechschäden. In ca. 265.000 Fällen waren aber auch Personen geschädigt worden.
Doch wo kann man als Geschädigter die Schadensregulierung durchführen? Wenn das Autohaus mein Auto nach dem Unfall ohnehin abschleppt, ist es dann nicht am einfachsten, auch dort die Schadensregulierung durchführen zu lassen?
Wir zeigen auf, wieso Sie sich nach einem Unfall als Geschädigter für die Schadensregulierung nicht an ein Autohaus wenden sollten, sondern an einen Rechtsanwalt!
Das Autohaus hat natürlich eigene Interessen. Es führt die Schadensregulierung nicht einfach aus Gefälligkeit durch.
Das Autohaus möchte nach dem Unfall im Rahmen der Schadensregulierung insbesondere die Kosten für eine Reparatur und u.U. auch für einen Mietwagen von der Versicherung des Schuldigen bekommen. Auch kann es wirtschaftlich daran interessiert sein, einen Ersatzwagen zu verkaufen und den Unfallwagen zu reparieren und dann weiterzuverkaufen.
Andere Ansprüche des Geschädigten bleiben aber regelmäßig außer Betracht. Der Geschädigte hat also dadurch unmittelbar wirtschaftliche Einbußen zu erleiden. Doch welche sind das?
In der Regel macht das Autohaus keine Ansprüche aus Personenschäden geltend. Dazu gehören z.B. Schmerzensgeld oder auch Behandlungskosten. Zudem steht dem Geschädigten auch eine Unkostenpauschale in Höhe von 25€ zu.
Zumeist verbleiben an Unfallautos auch Wertminderungen. Ein Unfallauto ist auf dem Markt sehr viel geringer wert als ein unfallfreies Auto. Holt das Autohaus keinen Sachverständigen ein, der diesen Wert ermittelt, so wird dieser Wert auch nicht durch das Autohaus für den Geschädigten geltend gemacht.
Hat der Geschädigte während der Reparatur kein anderes Fahrzeug, so hat er einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Nimmt der Geschädigte aber keinen Mietwagen vom Autohaus, so macht das Autohaus nur selten diesen Anspruch für den Geschädigten geltend. So wird er aber auch von der Versicherung des Schädigers nicht gezahlt.
Um verlässliche Angaben zu machen und auch alle Ansprüche durchzusetzen sind zudem auch Kenntnisse im Verkehrsrecht erforderlich, die in der Regel beim Autohaus nicht vorhanden sind. Auch das ist ein Grund, sich lieber beim Rechtsanwalt zu melden.
Dr. Krieg & Kollegen in Köln bietet Ihnen Schadensregulierung an. Dabei können Sie sich einfach direkt nach ihrem Unfall bei uns melden. Dafür können Sie sich auch einfach die Crash-App im Playstore runterladen.
Wir überprüfen dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese bei Wunsch auch für Sie durch!
Für weitere Informationen schauen Sie auf unserer Crash-App-Seite vorbei.