Die Häufigkeit von Naturkatastrophen nimmt klimabedingt zu. So haben sich, nach Angaben der Welthungerhilfe, starke Unwetter weltweit von den 1990ern bis 2018 mehr als verdoppelt. Auch bei der Hochwasser-Katastrophe im Juli 2021 in Deutschland wurden zahlreiche Häuser zerstört. Doch was genau und in welcher Höhe erfolgen Erstattungen von der Versicherung in solchen Fällen von Naturkatastrophen?
In Teil 1 der Beitragsreihe gehen wir darauf ein, welche Höhe die Versicherung allgemein erstattet in Fällen von Naturkatastrophen.
Die Gebäudeversicherung haftet für Schäden des Gebäudes. Dies aber nur im Fall von Hagel, Sturm, Feuer, Brand, Blitzeinschlag und Leitungswasserschäden.
Die Hausratversicherung haftet dagegen für Schäden vom Inventar des Gebäudes im Fall von Hagel, Sturm, Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau (durch Überlastung der Kanalisation gelangt Wasser durch Ableitungsrohre in das Haus) und auch Starkregen müssen Gebäudeversicherer und der Hausratversicherer nicht automatisch zahlen. Vielmehr bedarf es einer Elementarschutzversicherung für Schäden durch Naturkatastrophen. Diese wird in den neuen Versicherungspolicen oftmals als „Naturgefahrenschutz“ bezeichnet.
Neben den genannten Schadensfällen haftet die Elementarversicherung für Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Erdbeben, Vulkanausbrüche und Schneedruck (z.B. Einsturz des Daches aufgrund hoher Schneemassen auf dem Dach), Hagel und Sturm (ab Windstärke 8).
Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz erstattet alle Kosten am Gebäude und den Gebäudebestandteilen bzw. Gebäudezubehör, die durch den Schaden entstanden sind. Oftmals ist jedoch ein Höchstbetrag vertraglich vereinbart worden.
Folgende Kosten werden ersetzt:
Trockenlegung des Gebäudes
Sanierung des Gebäudes. Hierbei wird der gleitende Neuwert ersetzt, d.h. die Kosten, die erforderlich sind, um das Haus wieder bewohnbar zu machen.
Reparatur in und am Haus und an Nebengebäuden (Bsp. Gartenhaus, Garage). Dabei gehört auch das feste Inventar dazu, so z.B. die Heizungsanlage, der Fußboden und die eingebaute Badewanne. Aber auch Reparaturkosten für Aufräumarbeiten werden erfasst.
Bau eines gleichwertigen Gebäudes. Zumeist wird hier der Neuwert erstattet, also die Höhe, die erforderlich ist, um ein Gebäude nach den heute geltenden Vorschriften wieder zu bauen. So auch, wenn durch Preisanstieg der Wert des Hauses sich erhöht hat.
Auch Mietausfälle können versichert sein.
Die Erstattung durch die Versicherung des Hausrats mit Elementarschutz umfasst bei Naturkatastrophen Schäden, die innerhalb des Hauses an beweglichen Teilen des Inventars entstanden sind.
Darunter fällen auch
Auch Kosten, die nach der Naturkatastrophe folgen, werden ersetzt, wie für das
Die Hausratversicherung zahlt die Reparaturkosten oder aber, wenn der Gegenstand nicht mehr reparabel ist oder aber die Reparatur teurer, den Wiederbeschaffungswert. Wiederbeschaffungswert ist die Höhe, die man für den Gegenstand gleicher Art heute ausgeben würde.
In welcher Höhe genau und wie lange die Versicherung bei Naturkatastrophen aber zahlt, ist abhängig von den Bedingungen im Versicherungsvertrag und kann sehr variieren.
Zum Teil bieten Versicherungen auch Abschlagszahlungen an für Materialien, die die Schäden erst einmal provisorisch sichern. Allerdings erst nach Schadensprüfung zahlt die Versicherung die volle Höhe.
In Teil 2 gehen wir auf sonstige spezielle Kosten ein, die im Rahmen von Naturkatastrophen von der Versicherung erstattet werden.
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