Laut einer YouGov-Umfrage mit Statista wurde fast jeder dritte Deutsche an seinem Arbeitsplatz schon einmal von seinen Kollegen oder dem Chef gemobbt. 17 % haben Mobbing schon bei Kollegen oder aber Chefs miterlebt. Doch was kann man in einer solchen Situation tun? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen ihm zu?
In Teil 1 gehen wir vor allem darauf ein, wie Mobbing rechtlich definiert wird und wie dies strafrechtlich zu behandeln ist.
Laut des BAG (Beschluss vom 15.01.1997, Az. 7 ABR 14/96, NZA 1997,781) liegt „Mobbing“ am Arbeitsplatz vor, wenn
(auch genannt: Bossing). Wird der Vorgesetzte dagegen durch Mitarbeiter gemobbt, nennt man dies Staffing.
Nach dem LAG Köln (Urt. v. 12.07.2010, Az. 5 SA 890/09) liegt Mobbing auch vor, wenn dem Arbeitnehmer durch den Vorgesetzten sein ursprüngliches Aufgabengebiet entzogen wird, obwohl weiterhin Bedarf für diese Position besteht und dem Arbeitnehmer keine anderen Arbeiten zugewiesen werden.
Nach dem LAG Thüringen (10.04.2001, DB 2001, 1204; Wolfgang Hromadka, s.o. S. 220) liegt auch dann kein Mobbing vor, wenn es vereinzelt zu Beleidigungen kommt, die aber einen zeitlichen Abstand haben oder aber aus weiteren Gründen kein Bezug untereinander besteht. Es fehlt am systematischen Handeln. So auch das LAG Berlin-Brandenburg mit Urt. v. 18.06.2010 (Az. 6 SA 271/10).
Mobbing kann für den Täter strafbar sein. Möglicherweise können folgende Straftatbestände erfüllt sein:
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